Antrag gem. § 3 Abs. 1 der GO der Stadt Tönisvorst für den Ausschuss für: Sicherheit, Ordnung und Mobilität
Betrifft: Umwidmung der Hospitalstraße – Verbesserung der Verkehrssituation und Parkraumnutzung
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Schagen,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Landskron,
die Fraktion der Unabhängigen Wählergemeinschaft Tönisvorst (UWT) beantragt, folgenden Punkt auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Sicherheit
und Mobilität zu setzen:
Antrag:
- Die Hospitalstraße wird wieder als Anliegerstraße ausgewiesen.
- Das bisherige LKW-Durchfahrtsverbot sowie die Tempo-30-Zone bleiben unverändert bestehen.
- Die auf der Hospitalstraße befindlichen öffentlichen Parkplätze werden künftig ohne zeitliche Begrenzung zur Verfügung gestellt.
Begründung:
Seit der Änderung der Straßenführung Ende 2022 hat sich die Verkehrssituation auf der Hospitalstraße spürbar verschlechtert. Die Straße, ursprünglich als reine Anliegerstraße konzipiert, ist baulich nicht für erhöhtes Verkehrsaufkommen oder den Begegnungsverkehr größerer Fahrzeuge geeignet.
Trotz des bestehenden LKW-Durchfahrtsverbotes nutzen täglich bis zu 20 LKW die enge Straße als Ausweichroute. Durch parkende Fahrzeuge entlang einer Straßenseite bleibt nur eine schmale Fahrspur übrig. Begegnungsverkehr führt regelmäßig dazu, dass Fahrzeuge – einschließlich schwerer LKW – auf den Bürgersteig ausweichen, was eine erhebliche Gefährdung von Fußgängern, insbesondere von Schulkindern und älteren Anwohnern, darstellt.
Die Wiederherstellung des Status einer Anliegerstraße würde den Durchgangsverkehr wirksam reduzieren, die Sicherheit und Lebensqualität der Anwohner wiederherstellen und die Belastung durch Lärm und Abgase deutlich mindern.
Darüber hinaus ist die derzeitige zeitliche Begrenzung der Parkplätze in diesem Bereich nicht mehr sachgerecht. Die Parkplätze wurden ursprünglich für das angrenzende Krankenhaus eingerichtet, das seit Jahren leer steht. Eine zeitliche Parkbeschränkung ist daher nicht länger notwendig und schränkt die Anwohner unnötig ein. Eine Aufhebung der Beschränkung würde Anwohnern, Besuchern und Beschäftigten in der Umgebung zugutekommen, ohne den Parkdruck in anderen Bereichen zu erhöhen.
Die vorgeschlagene Maßnahme unterstützt somit eine gerechtere, sicherere und lebenswertere Verkehrsordnung und entspricht dem Ziel der Stadt Tönisvorst, den innerstädtischen Verkehr situationsgerecht und anwohnerfreundlich zu gestalten.
Mit freundlichen Grüßen
für die UWT-Fraktion
Fred Schwirtz
