Zurück zu allen Anträgen

Dächer für Bürgerenergiegemeinschaften

Antrag der UWT Fraktion UWT nach §3 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Tönisvorst und seine Ausschüsse:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Schagen,

die Fraktion UWT stellt folgenden Antrag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt

  1. Geeignete Dachflächen kommunaler Gebäude (Schulen, Verwaltungsgebäude, Sporthallen, Kitas u. ä.) für eine Verpachtung an lokale Bürgerenergiegemeinschaften oder eingetragene Energiegenossenschaften bereitzustellen.
  2. Ein standardisiertes Pachtmodell zu entwickeln, bei dem die jährliche Pacht je Dachfläche einen symbolischen Betrag von 1 € pro genutzter Kilowatt-Peak (kWp) Nennleistung nicht übersteigt, um die Wirtschaftlichkeit der Projekte für die Gemeinschaften zu sichern.
  3. Vertraglich sicherzustellen, dass ein wesentlicher Teil des erzeugten Solarstroms (mindestens 30 %) vorrangig dem jeweiligen Gebäude bzw. anderen kommunalen Einrichtungen zur Eigenversorgung zur Verfügung gestellt wird – zu einem Tarif, der den aktuellen Netzstrombezugspreisen vorteilhaft gegenübersteht.
  4. Dem Ausschuss binnen sechs Monaten ein Konzept mit einer Übersicht geeigneter Liegenschaften und einem Muster-Pachtvertrag vorzulegen.
  5. Aktiv auf bestehende Bürgerenergiegemeinschaften und Genossenschaften im Stadtgebiet sowie im Kreis Viersen zuzugehen, diese in die Konzepterstellung einzubeziehen und hierzu ebenfalls binnen sechs Monaten zu berichten.

Sachverhalt und Begründung
Die Dachflächen kommunaler Gebäude stellen ein erhebliches, bislang weitgehend ungenutztes Potenzial für die solare Energieerzeugung dar. Gleichzeitig verfügen Bürgerenergiegemeinschaften und Genossenschaften über das nötige Kapital, das Know-how und den lokalen Rückhalt, um Photovoltaikanlagen zu finanzieren, zu errichten und zu betreiben – ohne dass die Stadt eigene Haushaltsmittel einsetzen muss.

Eine symbolische Pacht senkt die Einstiegshürde für gemeinwohlorientierte Akteure bewusst ab. Dies entspricht dem Grundgedanken des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sowie der
EU-Richtlinie zur Förderung erneuerbarer Energien, die Bürgerenergiegemeinschaften ausdrücklich als Träger der Energiewende anerkennt.

Vorteile für die Stadt Tönisvorst:

  • Beitrag zu den kommunalen Klimaschutzzielen ohne Haushaltsmittel
  • Günstigerer Strombezug für kommunale Einrichtungen durch Direktlieferung
  • Stärkung des lokalen Gemeinsinns und der Bürgerbeteiligung an der Energiewende
  • Keine Planungs- und Betriebsverantwortung für die Stadt
  • Reduzierung des CO₂-Fußabdrucks kommunaler Liegenschaften

Rechtlicher Rahmen:
Pachtverträge dieser Art sind nach §§ 581 ff. BGB zulässig. Die Gemeinnützigkeit des Zwecks rechtfertigt die bewusst niedrige Pachthöhe. Eine beihilferechtliche Prüfung (EU Beihilferecht) sollte die Verwaltung im Rahmen der Konzepterstellung vornehmen.

Finanzielle Auswirkungen
Für den städtischen Haushalt entstehen keine Ausgaben. Einnahmen aus der symbolischen Pacht sind zu vernachlässigen. Mittelbare Einsparungen entstehen durch reduzierten Strombezug kommunaler Einrichtungen. Der Verwaltungsaufwand für Konzepterstellung und Vertragsmanagement ist im Rahmen des laufenden Betriebs abzudecken bzw. einmalig zu beziffern.

Die Stadtverwaltung wird gebeten, das Konzept unter Einbeziehung des Klimaschutzmanagements, des Gebäudemanagements und ggfs. des Liegenschaftsamtes zu erarbeiten.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Frick
Geschäftsführer

Download Antrag 29.04.2026 Dächer für Bürgerenergiegemeinschaften