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Sachstandsbericht kommunale Wärmeplanung, Auswirkungen der geplanten Reform des Gebäudeenergiegesetzes sowie Folgen für bestehende Gasnetze und Kosten

Antrag der UWT-Fraktion nach §3 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Tönisvorst und seine Ausschüsse:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Schagen,

Betreff: Sachstandsbericht kommunale Wärmeplanung, Auswirkungen der geplanten Reform des Gebäudeenergiegesetzes sowie Folgen für bestehende Gasnetze und Kosten

Der Rat der Stadt Tönisvorst möge beschließen:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat in der nächsten Sitzung einen schriftlichen Sachstandsbericht zur kommunalen Wärmeplanung vorzulegen. Darzustellen sind insbesondere der aktuelle Bearbeitungsstand, der Zeitplan, beteiligte Akteure, bereits vorliegende Zwischenergebnisse sowie offene Arbeitsschritte.
  2. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, die erwarteten Auswirkungen der von der Bundesregierung angekündigten Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes bzw. der geplanten Nachfolgeregelung auf die Wärmeplanung der Stadt Tönisvorst darzustellen.
    Dabei ist insbesondere zu prüfen und zu beantworten:
    a. Ändert sich durch die geplanten Bundesregelungen die bisherige Wärmeplanungsstrategie der Stadt Tönisvorst?
    b. Welche Folgen ergeben sich für Bestandsgebäude, für den Einbau neuer Heizungen und für die Umstellung auf erneuerbare Wärmelösungen?
    c. Welche Auswirkungen sind für bestehende Gasleitungen und Gasverteilnetze zu erwarten?
    d. Müssen Gasleitungen im Hinblick auf die geplanten gesetzlichen Änderungen vorgehalten, zurückgebaut oder transformiert werden?
    e. Welche zusätzlichen Kosten entstehen der Stadt, den Stadtwerken, Netzbetreibern, Eigentümerinnen und Eigentümern sowie gegebenenfalls der Allgemeinheit durch diese Änderungen?
  3. Die Verwaltung wird gebeten, die voraussichtlichen Mehrkosten gegenüber dem derzeitigen Rechts- und Planungsstand transparent aufzuzeigen.
  4. Soweit erforderlich, soll die Verwaltung darlegen, welche Fördermöglichkeiten, Kooperationsmodelle und Übergangslösungen zur Verfügung stehen.

Begründung:
Die kommunale Wärmeplanung ist für Tönisvorst ein zentrales Instrument, um die zukünftige Wärmeversorgung verlässlich, klimafreundlich und wirtschaftlich tragfähig zu gestalten. Nach dem
Wärmeplanungsgesetz müssen Kommunen unter 100.000 Einwohnern ihren Wärmeplan bis spätestens 30. Juni 2028 vorlegen. Der zuständige Fachbereich der Stadtverwaltung Tönisvorst  sowie Vertreter des Netzbetreibers (NEW) hatten in den vergangenen Jahren bereits mehrfach zum Sachstand der kommunalen Wärmeplanung im Fachausschuss berichtet.

Nun wurde jedoch auf Bundesebene eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes bzw. eine Nachfolgeregelung angekündigt. Nach den derzeit öffentlich verfügbaren Informationen können sich hiermit Vorgaben zum Einbau neuer Heizungen, dem Weiterbetrieb bestehender Heizsysteme, zu zulässigen Übergangslösungen, sowie Anforderungen an die kommunale Wärmeplanung in ihrer Gesamtheit ändern.

Für die Stadt Tönisvorst ist außerdem von Bedeutung, wie künftig mit bestehenden Gasnetzen umzugehen ist. Öffentlich verfügbare Fachbeiträge weisen darauf hin, dass die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung mittelfristig die Stilllegung, Teilstilllegung oder Umrüstung von Gasverteilnetzen nach sich ziehen kann und dass daraus erhebliche Infrastruktur- und Folgekosten entstehen können. Der Rat und seine Fachausschüsse benötigen deshalb eine belastbare Übersicht, welche konkreten Konsequenzen sich aus den bundesrechtlichen Änderungen für Tönisvorst ergeben, welche Investitionen notwendig werden und welche Risiken für Bürgerinnen und Bürger, Stadtwerke und kommunale Haushalte bestehen.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Frick
Geschäftsführer

Download Antrag 29.04.2026 Sachstandsbericht kommunale Wärmeplanung, Auswirkungen der geplanten Reform des Gebäudeenergiegesetzes sowie Folgen für bestehende Gasnetze und Kosten