Anfragen gem. § 17 GO der Stadt Tönisvorst
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Leuchtenberg,
die Fraktion UWT 2020 bittet die Verwaltung um eine Liste aller im städtischen Eigentum stehenden Grundstücke, unter Angabe der genauen Grundbuch Bezeichnung sowie Einzeichnung der Grundstücke in einen Gesamtlageplan sowie um die Beantwortung folgender Anfragen:
- Welche Grundstücke im Einzelnen stehen im Eigentum der Stadt Tönisvorst?
- Welche dieser Grundstücke kommen gegebenenfalls für die Entwicklung von Bauland infrage?
- Welche dieser Grundstücke kommen gegebenenfalls als Erbpachtgrundstücke infrage?
- Welche Grundstücke in der Stadt gehören den Kirchen?
Begründung:
In den letzten 20 Jahren hat in der Stadt kein auch deshalb kein sozialer Wohnungsbau stattgefunden. Es fehlen daher an Sozialwohnungen.
Die örtlichen oder im Kreis Viersen vorhandenen Wohnungsbaugenossenschaften konnten und können diesen Teil der Daseinsvorsorge in der Zukunft allein auch nicht leisten. Zumal Mietwohnungen, die von ihnen in der Vergangenheit errichtet wurden, heute nicht mehr an die BezieherInnen von Bürgergeld vermietet werden können, weil deren Quadratmeter Mietpreise heutzutage zu hoch sind, auch zum Teil, weil deren Sozialbindungen ausgelaufen sind.
Für die privaten Investoren waren darüber hinaus die Bedingungen auf dem freien Finanzmarkt so günstig, dass die Planungen und Umsetzungen von sozialgebundenen Bauprojekten zudem vollkommen unattraktiv waren und diese zur Schaffung des dringend benötigten sozialen Wohnraums zusätzlich ausgefallen sind.
Es muss daher geprüft werden, ob die Kommune über eigene Grundstücke verfügt, auf denen gegebenenfalls auch in Eigenregie sozialer Wohnungsbau erfolgen und umgesetzt werden kann.
Und es muss aus unserer Sicht für den Bau dieser Wohnungen unbedingt eine Idee und ein Konzept entwickelt werden, damit alle Bürgerinnen der Stadt Wohnraum zu angemessenen Mietpreisen finden.
Mit freundlichen Grüßen
für die Fraktion UWT 2020
Jörg Frick
Geschäftsführer