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Geplanter Anschluss der Bewohner im Kehn am dortigen Druckkanal

Anfrage nach § 17 der GeschO für den Rat und die Ausschüsse der Stadt –
-geplanter Anschluss der Bewohner im Kehn am dortigen Druckkanal-

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Leuchtenberg,

die UWT Fraktion 2020 hat Fragen zu einer uns geschilderten Situation, die wahrscheinlich kein Einzelfall ist, da der Kreis Viersen, Abt. für Gewerblichen- und Landwirtschaftlichen Umweltschutz, eine wasserrechtliche Erlaubnis für eine bis heute einwandfrei funktionierende biologische Kleinkläranlage auf den 31.12.2023 befristet hat. Der Nutzer hatte sich nach einem Gespräch mit einem Vertreter der Verwaltung mit dem vorgeschlagenen Modell, und zwar Anschluss an den Kehner Druckkanal , abgefunden.

Bedauerlicherweise hören wir von vielen Seiten, dass Nutzer des Druckkanals wohl erhebliche Probleme mit der Technik haben. Dies bezieht sich auf Stromausfälle, allgemeine mechanische Pumpstörungen, Verstopfungen etc. Hier ist wohl nicht nur die bei jedem Nutzer erforderliche Technik, sondern auch die in den weitläufigen Außenbereichen erforderliche städtische Pumpeinrichtung betroffen.

Wir sind nicht sicher, ob dieses 2 bis 2,5 Zoll PE-Schlauchsystem ausreichend dimensioniert ist und zur Aufnahme von Fäkalien quantitativ ausreicht.

Es wurde uns berichtet, dass bekanntermaßen die Pumpkette an den schwächsten Stellen kollabiert, so dass z.B. bei Störungen nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Fäkalien der Nutzer zurückgespült werden und dann bei einem Stau an Anschlüssen anderer Teilnehmer in deren Gebäude gepumpt werden könnten.

Hier nun unsere Fragen:

  1. Wie steht die Stadt Tönisvorst zu dieser Problematik bezüglich juristischer/finanzieller Haftungsfragen?
  2. Wie steht die Stadt Tönisvorst zu der Problematik, dass es im Hinblick auf vergangene Starkregenereignisse, als es im Jahr 2021 über 90 überflutete Keller und/oder Tiefgaragen im Stadtteil Vorst gab?
  3. Wie steht die Stadt und der Kreis dazu, dass Regenwasser möglichst dezentral versickern sollte und nicht dem Kanalnetz unnötig zugeführt wird?

    Bekanntermaßen verfügt die Stadt in Vorst und St. Tönis in den beiden Einzugsgebieten über einen Mischkanal, so dass auch das ankommende Schmutzwasser relevant ist. Wäre eine möglichst geringe Zuführung von Wasser bei Starkregenereignissen nicht zu begrüßen?

    Durch die Abgabe in die Druckkanalleitung vieler zusätzlicher Einleiter erhöht sich dieser Wasseranfall am Ende in der Pumpstation. Warum soll eine funktionierende, erprobte biologische Kleinkläranlage dann unbedingt vom Netz genommen und das Kanalnetz zusätzlich belastet werden? Dieses entzieht sich unserem Verständnis, da die biologischen Kleinkläranlagen
    jährlich durch ein Labor überprüft und halbjährlich von einem Unternehmen gespült und gewartet werden und somit eine technische und mikrobiologische Unbedenklichkeit gegeben ist.

  4. Wird im gesamten Stadtgebiet gleich verfahren und werden alle biologischen Kleinkläranlagen abgeschafft und die Nutzer verpflichtet, sich an einen Druckkanal anzuschließen oder gibt es Gebiete, die nicht davon betroffen sind?

Mit freundlichen Grüßen

Fred Schwirtz
Stellv. Fraktionsvorsitzender
UWT-2020 Fraktion

Download Anfrage 04.09.2022 Geplanter Anschluss der Bewohner im Kehn am dortigen Druckkanal