Anfragen der Fraktion UWT 2020 nach §3 der Geschäftsordnung
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Leuchtenberg,
hiermit bitten wir um eine Stellungnahme der Stadtverwaltung bezüglich der Flüchtlingsunterkünfte innerhalb der Stadt Tönisvorst zu den nachfolgenden Fragestellungen:
- Wie viele weibliche Personen, minderjährige und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind in den Unterkünften der Stadt Tönisvorst untergebracht?
- Wie viele dieser Frauen sind schwanger?
- Gibt es Erkenntnisse oder eine Erfassung/ Aufstellung, über Gewalterfahrungen oder sexuelle Gewalt der genannten Personengruppen?
- Welche Maßnahmen wurden, werden getroffen, um diese spezielle Personengruppe zu schützen?
- Wird hier auf LGBTQ/ LSBTIQ Personen geachtet?
- Welche Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften werden angesetzt?
- Welche internen und externen Beschwerdestellen wurden eingerichtet/ beauftragt?
- Welche Kurs- und Beratungsangebote gibt es?
- Welche Maßnahmen bezüglich des Umgangs mit Gewalt- und Gefährdungssituationen gibt es?
- Welche Mindeststandards für geflüchtete Menschen mit Behinderung und Menschen mit Traumastörung gibt es innerhalb der Einrichtungen in Tönisvorst?
Zur Begründung:
Durch verschiedene Medien und Organisationen innerhalb und in der Umgebung von Tönisvorst wurde bekannt, dass es einige Personen innerhalb der Flüchtlingsunterkünfte in Tönisvorst gibt, welche besonderen Schutz bedürfen. Für Personen innerhalb der Grenzen unseres Landes, gelten auch die, in unserem Lande gültigen Gesetze. Zusätzlich gibt es verschiedene Schriftstücke und Ausarbeitungen, welche sich mit diesen Themen befassen, und klare Handlungsanweisungen geben.
Verweisen möchten wir hier auf:
- Mindeststandards zum Schutz von Menschen in Flüchtlings-Unterkünften;
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, April 2021 - Der Kinderrechte-Check für geflüchtete Kinder; Save the Children Deutschland e.V., Juni 2020
- Kinderschutz in Notunterkünften für Geflüchtete; Save the Children Deutschland e.V., September 2023
- Kinderschutz in Unterkünften für geflüchtete Menschen; Desirée Weber & Kerstin Rosenow-Williams
- Schutz begleitet geflüchteter Kinder und Jugendlicher; Save the Children & PLAN, 17. Dezember 2019
- Kindeswohl in der ausländerrechtlichen Praxis; Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V., 31. Juli 2017
- Handbuch Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD); Deutsches Jugendinstitut e.V., 2006
Wir erwarten daher eine Stellungnahme der Stadtverwaltung, welche mitteilt,
- wer für die Beaufsichtigung der Einrichtungen und für die Personen innerhalb der Einrichtungen zuständig ist,
- ob diese die Mindeststandards, wie oben benannt, eingehalten werden oder ob es eigene erstellte Mindeststandards gibt und wie diese aussehen.
- Eine Bilanzierung der Kosten und die Absicherung bezüglich steigender Personalkosten und weiterer nicht absehbarer Kosten.
- Wie hoch ist die Personaldecke gegenüber den derzeit in Tönisvorst untergebrachten Flüchtlingen?
- Welche Netzwerke gibt es um den geflüchteten Personen bestmöglichen Schutz und bestmögliche Unterstützung zu geben?
- Wie werden Anhaltspunkte zu einer Kindeswohlgefährdung ermittelt und bewertet?
- Welche Fortbildungs-/ Weiterbildungsmöglichkeiten und Supervisionen gibt es für die Mitarbeiter?
- Wie oft wird der Runde Tisch oder etwas ähnliches vollzogen, damit sich alle Akteure miteinander abstimmen können?
Wir bitten um zeitnahe Beantwortung unserer Anfrage, um eine Gefährdung der benannten Personengruppen zu vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Frick
Geschäftsführer
Download Anfrage 28.02.2024 Flüchtlingsunterkünfte innerhalb der Stadt Tönisvorst