Anfrage gem. § 17 der Gemeindeordnung an den Rat der Stadt Tönisvorst
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Leuchtenberg,
in der Sitzung des Rates vom 14.12.2023 wurde unter Punkt 27 der Beschluss gefasst, dass die Verwaltung eine Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen bezüglich der konnexitätskonformen
Refinanzierung der Kosten der Flüchtlingsunterbringung prüfen mögen. Es sollte ein Prüfauftrag an eine Anwaltskanzlei vergeben werden, ob eine Landesverfassungsklage Aussicht auf Erfolg hat und es sollten zuvor die Kosten erfragt werden.
In der Sitzung des Rates vom 25.1.2024 hatten Sie in der Sitzung mitgeteilt, dass hinsichtlich einer möglichen Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen die Verwaltung einige Anwaltskanzleien
kontaktiert habe, um eine Einschätzung zu den Erfolgsaussichten einer solchen Klage zu eruieren. Zum damaligen Zeitpunkt teilten Sie mit, dass nur eine Kanzlei eine grobe Schätzung der Kosten für eine Prüfung beziffert habe, man aber hoffe, im nächsten Hauptausschuss oder im nächsten Rat weiteres mitteilen zu können.
Könnten Sie uns bitte über den Stand der Dinge aufklären? Liegen die Kostenschätzungen der Anwaltsbüros vor? Könnten wir diese bitte erhalten? Können wir bitte auch die entsprechenden
Anfragen erhalten?
Im Hinblick darauf, dass offensichtlich aufgrund der gestiegenen und nicht durch Kostenerstattungen des Landes gedeckten Unterbringungskosten für geflüchtete Menschen der Haushalt der Stadt von der Kämmerin gesperrt werden musste, erscheint die seinerzeitige Aufgabe und die hieraus resultierende Möglichkeit, dass der Rat beschließen könnte, eine Klage gegen das Land zu erheben, von besonderer Bedeutung geworden zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
Fraktionsvorsitzende
Fraktion UWT 2020