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Sportstättenentwicklungsplan

Antrag gem. § 3 der Gemeindeordnung an den Ausschuss für Kultur, Sport, Vereine, Stadtmarketing und Städtepartnerschaft

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Leuchtenberg
Sehr geehrte Frau Kroschwald,

wir bitten, den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Ausschuss für Kultur, Sport, Vereine, Stadtmarketing und Städtepartnerschaft am 13.11.2024 zu nehmen:

Beschluss:

Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung,

  1. einen bedarfsgerechten kommunalen Sportstättenentwicklungsplan zu erstellen.
  2. folgende Planungsparameter und Ziele sollen dabei berücksichtigt werden:
    • Erhebung und Bewertung der kommunalen Sportstätten (Turn – und Sporthallen, Schwimmbad, Sportplätze, Leichtathletikanlagen etc.) und der Sportanlagen im öffentlichen Raum (Bolzplätze, Sportplätze, Sportgeräte)
    • Ermittlung des aktuellen Bedarfs an Sportanlagen, anhand des tatsächlichen Sportverhaltens der Bevölkerung, der Bedarfe der Sportvereine und der Schulen
    • Ermittlung des mittelfristigen (Zeithorizont circa 5-10 Jahre) und Abschätzung des längerfristig (Zeithorizont circa 10-20 Jahre) Bedarfs an Sportstätten.
    • Einfügung der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen mit überschlägiger Kostenschätzung
    • Berücksichtigung von Ökologie – und Umweltverträglichkeit der Maßnahmen, von zielgruppenorientierter Gestaltung, sowie von Sicherheit und Barrierefreiheit der Sport- und Bewegungsgeräte
    • Berücksichtigung der Entwicklung von Demografie, Gesundheitssport, Seniorinnen und Senioren, Sport, Trendsportarten und dem selbst organisierten Sport Beteiligung der Vereine, Bürgerinnen und Bürger bereits in der Frühphase der Planung.
      (vgl. auch Vorlage Nr. 41/2023 2. Ergänzung)

Begründung:

Ausreichende und bedarfsgerechte Sport- und Bewegungsräume spielen eine große Rolle zur Förderung von Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen, zur Stärkung der Gesundheit, Koordination und sozialer Gemeinschaft aller Tönisvorster. Das Sportverhalten von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen hat sich in den letzten Jahren geändert und führt zu immer differenzierteren Anforderungen an den Leistungs- , Breiten- und Individualsport.

Die Kommune braucht ein Instrument wie einen Sportstättenentwicklungsplan, um den aktuellen Bedarf an Sportanlagen, Sportgelegenheiten und Bewegungsräumen zu erfassen, den zukünftigen Bedarf verlässlich zu prognostizieren, Sanierungsmaßnahmen zeitnah zu planen, Flächen zu sichern und Standorte, Nutzungszeiten und finanzielle Ressourcen festzulegen.

Eine Bestandsanalyse der vorhandenen Sportinfrastruktur ist als erstes durchzuführen und auf dieser Basis dann gemeinsam mit den Nutzerinnen und Nutzern Bedarfe und Ziele zu formulieren, die mit einem Maßnahmenplan umgesetzt werden muss.

Es soll in Zukunft vermieden werden, dass Einzelmaßnahmen isoliert betrachtet werden und man immer wieder mit unerwarteten Bedarfen und finanziellen Anforderungen unerwartet konfrontiert wird. Das Gesamtkonzept soll die Marschrichtung vorgeben. Besonders im Hinblick auf eine notwendige Mittel- und langfristige Finanz- und Haushaltsplanung ist ein Sportstättenentwicklungsplan mit einer stetigen Kontrolle und Fortschreibung unerlässlich.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Frick
Geschäftsführer
Fraktion UWT 2020

Download Antrag 02.09.2024 Sportstättenentwicklungsplan