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Hybride Sitzungen

Antrag gem. § 3 der Gemeindeordnung an den Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Wirtschaftsförderung für seine nächste Sitzung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Leuchtenberg,
sehr geehrter Herr König,

mit Wirkung vom 26.04.2022 trat das Gesetz zur Einführung digitaler Sitzungen für kommunale Gremien und zur Änderung kommunaler Vorschriften in Kraft. Dieses ermöglicht, dass kommunale Gremiensitzungen in besonderen Ausnahmefällen digital stattfinden können. In der Hauptsatzung kann zudem geregelt werden, dass die meisten Ausschüsse auch außerhalb der besonderen Ausnahmefälle hybrid tagen können.

Um die Vereinbarkeit von Mandatsausübung mit familiären und beruflichen Verpflichtungen zu stärken, befürwortet die Fraktion der UWT2020, entsprechende Maßnahmen auch in der Stadt Tönisvorst zu treffen.

Wir schlagen daher die nachfolgende Beschlussfassung vor:

  1. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat in seinen Gremien, gem. den gesetzlichen Regelungen, die Möglichkeit digitale Sitzungen grundsätzlich einzuführen.
  2. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung zu beauftragen, die notwendigen Änderungen in der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung vorzunehmen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung in der nächsten Ratssitzung vorzulegen
  3. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung zu beauftragen, die technischen Voraussetzungen für die Durchführung hybrider Sitzungen sowie, bei Eintreten eines Ausnahmefalls nach § 47 Gemeindeordnung NRW, für digitale Sitzungen zu schaffen und dafür
    • eines der zugelassenen Lizenzprodukte anzuschaffen und die notwendigen organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen.
    • den Ratsmitgliedern Endgeräte zur Verfügung zu stellen und deren laufende Systembetreuung sicherzustellen bzw. die vorhandenen iPads der Ratsmitglieder entsprechend technisch zu erweitern.
    • die Einhaltung der Anforderungen an IT-Sicherheit, Datenschutz und Barrierefreiheit gemäß den Vorgaben der gpaNRW sicherzustellen.

Begründung:

Die fortschreitende Digitalisierung unserer Gesellschaft erfordert eine Anpassung der Arbeitsweisen in kommunalen Gremien.

Durch die Einführung hybrider Sitzungen für die Gremien des Rates der Stadt Tönisvorst kann die Gremienarbeit flexibler, effizienter und inklusiver gestaltet werden. Darüber hinaus werden damit die Voraussetzungen geschaffen, um unter außergewöhnlichen Umständen, wie Katastrophenfällen oder Pandemien, die kontinuierliche Arbeit zu gewährleisten.

Die Nutzung der von der gpaNRW geprüften und zugelassenen Systeme stellt sicher, dass die Sitzungen höchsten Ansprüchen an IT-Sicherheit, Datenschutz und Barrierefreiheit genügen. Diese Systeme bieten die notwendige Rechtssicherheit für digitale Beschlussfassungen und sind essenziell für eine moderne und transparente Gremienarbeit.

Die organisatorische Anpassung, einschließlich der Änderung der Hauptsatzung und Geschäftsordnung, ist notwendig, um diese neuen Sitzungsformate nahtlos zu integrieren und einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Frick
Geschäftsführer
Fraktion UWT 2020

Download Antrag 19.08.2024 Hybride Sitzungen