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Schottergärten

Antrag der Fraktion UWT 2020 nach §3 der Geschäftsordnung an den Ausschuss für Umwelt, Energie, Klima und Landwirtschaft der Stadt Tönisvorst „Schottergärten“

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Leuchtenberg,
Sehr geehrter Ausschussvorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren,

seit 01.01.2024 gelten gemäß Landesbauordnung neue Vorschriften für sog. Schottergärten. Schotterungen sind zur Gestaltung von Gartenflächen nun wörtlich ausgeschlossen. Nicht überbaute Flächen müssen wasseraufnahmefähig gestaltet und begrünt werden. Die UWT 2020 begrüßt Bemühungen zur Renaturierung solcher Flächen ausdrücklich.

Unser Antrag umfasst folgende Punkte:

  1. Die Stadtverwaltung ermittelt wie viele Schottergärten es in Tönisvorst gibt und wie groß die versiegelte Fläche ist. Wir bitten um Mitteilung der Zahlen, sobald diese vorliegen.
  2. Das Förderprogramm „Tönisvorst blüht auf“ beinhaltet bereits die Möglichkeit einen Zuschuss für Maßnahmen zur Schottergartenentsiegelung zu beantragen. Wie viele Maßnahmen wurden im Rahmen des Förderprogramms in den letzten Jahren bereits bewilligt? Wir bitten um Angabe der Gesamtanzahl der Maßnahmen sowie gesondert der Anzahl der geförderten Maßnahmen zur Schottergartenentsiegelung.
  3. Die Stadtverwaltung erarbeitet ein Konzept zur Information betroffener Grundstückseigentümer. Der Fokus soll dabei ausdrücklich auf Aufklärung, Hilfsangeboten und Kooperation liegen, nicht auf Sanktionen (Ordnungsgeldern o. ä.).

Wir freuen auf uns auf die Ausführungen der Stadtverwaltung im nächsten Ausschuss.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Frick
Geschäftsführer

Download Antrag 23.02.2024 Schottergärten