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Städtische Warmwasserversorgung

Antrag gem. § 3 Abs. 1 der GO der Stadt Tönisvorst

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Leuchtenberg,

um Städte und Gemeinden bei der unter Klimaschutzgesichtspunkten notwendigen Wende im Bereich der Wärmeversorgung der kommunalen Gebäude zu unterstützen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz einen neuen Förderschwerpunkt entwickelt.

Die Fraktion UWT 2020 beantragen daher, dem Stadtrat folgenden Beschlussvorschlag vorzulegen und entsprechend beschließen zu lassen:

  1. Der Rat beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, eine Planung für die kommunale Wärmeversorgung zu erstellen.
  2. Die Verwaltung stellt zudem binnen der 1. Jahreshälfte im Jahr 2023 einen Förderantrag im Rahmen des neuen Förderschwerpunktes „Impulsprogramm für kommunale Werbeplanung“ und eruiert, welche Fachbüros zur Erstellung einer solchen Planung infrage kommen und Kapazitäten haben.

Begründung:

Kommunen können sich seit dem 1.11.2022 durch fachkundige externe DienstleisterInnen bei der kommunalen Werbeplanung beraten lassen und erhalten einen Zuschuss von 90 % der Gesamtausgaben.

Finanzschwache Kommunen können sogar 100 % Förderung beantragen. Diese Möglichkeit ist befristet bis zum 31.12.2023, ab dem 1.1.2024 gilt nur noch eine Förderquote von 60 %!

Die Wärmeplanung soll in Kommunen die Grundlage für eine treibhausgasneutrale kommunale Wärmeversorgung schaffen bzw. dem Prozess dafür anstoßen. Mithilfe der Wärmeplanung wird der zu erwartende Wärmebedarf einer Kommune ermittelt und mit einer auf erneuerbare Quelle beruhende Wärmeversorgung Infrastruktur abgestimmt. Das schafft Planungs- und Investitionssicherheit für alle AkteurInnen. Auf der Basis der Ergebnisse können / müssen dann weitere Planungen aufgebaut und angeschlossen werden.

Mit freundlichen Grüßen

für die Fraktion UWT 2020
Jörg Frick
Geschäftsführer

Download Antrag 19.02.2023 Städtische Warmwasserversorgung