Antrag gem. § 3 Abs. 1 der GO der Stadt Tönisvorst
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Leuchtenberg,
die Fraktion UWT 2020 bittet Sie, gem. o.g. Regelung, die Aufnahme der nachfolgenden Beschlussfassung, auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung zu setzen:
Beschlussvorschlag:
- Der Rat der Stadt Tönisvorst beschließt unter der Voraussetzung, dass die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, die Einführung einer Grundsteuer, C. entsprechend vorzubereiten.
- Die Verwaltung wird deshalb beauftragt, die hierfür erforderlichen städtebaulichen Erwägungen zu erarbeiten, die baureifen Grundstücke des Stadtgebietes zu ermitteln, deren Lage in einer Karte nachzuweisen und zu prüfen, ob die Anzahl dieser Grundstücke sowie die Nachfrage nach Wohnraum in der Stadt, die Einführung der Grundsteuer C legitimiert.
Zur Begründung:
Durch das Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung wird es Kommunen ab 2025 erstmals ermöglicht, einen erhöhten, einheitlichen Hebesatz auf baureife Grundstücke festzulegen (sogenannte neue Grundsteuer C).
Baureife Grundstücke sind Grundstücke, die der Grundsteuerpflicht unterliegen aber trotz ihrer Baureife baulich nicht genutzt werden. Durch die Grundsteuer C wird ein Zeichen gegen die Bevorratung von baureifen Flächen / Grundstücken ohne konkrete Nutzungsabsicht und für die Schließung von Baulücken gesetzt. Baureife Grundstücke werden einer gerechten und sinnvollen Nutzung durch eine Bebauung zugeführt.
Die Kommune entscheidet über die Einführung einer Grundsteuer C und die Höhe der steuerlichen Belastung der GrundstückseigentünmerInnen nach eigenem Ermessen. Gleichfalls wird darüber entschieden, welche steuerliche Belastung im Rahmen der verfassungsmäßigen Vorgaben den betroffenen Grundstückseigentümern auferlegt werden soll.
Die Grundsteuer C ist aus unserer Sicht grundsätzlich ein gutes Instrument, für mehr Wohnraum sorgen und die Lasten der neuen zukünftigen Grundsteuerregelung ggf. zielführender im Sinne einer familienfreundlichen Stadt justieren und unnötige Grundstücksspekulationen eingrenzen zu können.
Um letztendlich entscheiden zu können, ob diese Steuer in der Stadt Tönisvorst zielführend sein kann und eingeführt werden sollte, benötigt die Politik die zu ermittelnden Daten.
Mit freundlichen Grüßen
für die Fraktion UWT 2020
Jörg Frick
Geschäftsführer
Download Antrag 27.01.2023 mögliche Einführung Grundsteuer C