Antrag nach § 3 der GeschO für den Rat und die Ausschüsse der Stadt – Künftige Bebauungspläne
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Leuchtenberg,
die UWT Fraktion 2020 bittet um Beratung und Beschlussfassung zu folgendem Antrag im zuständigen Fachausschuss:
Die Verwaltung wird beauftragt, für künftige Bebauungspläne grundsätzlich geltende Regeln für die Nutzung regenerativer Energien, die Begrünung von Dachflächen und Fassadenbegrünung, die Versickerung von Niederschlagswasser, den Bau von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen verbindlich und einheitlich im Stadtgebiet zu regeln.
Begründung:
Es bedarf keiner ausführlichen Erläuterungen, dass auch die Stadt Tönisvorst zur Begegnung des Klimawandels und der Erderwärmung Maßnahmen ergreifen muss. Dies gilt auch für die künftigen Planungen. Die Verwaltung muss prüfen, welche verbindlichen Regeln über die Bauleitplanung oder das Instrument der städtebaulichen Verträge getroffen werden können. Auf der Grundlage dieser Prüfungen muss der Stadtrat sodann Festsetzungen und Standards definieren. Es bedarf zügiger Durchführung. Eine Begründung hierfür erübrigt sich ebenfalls.
Mit freundlichen Grüßen
Fred Schwirtz
Stellv. Fraktionsvorsitzender
UWT-2020 Fraktion