Antrag nach § 3 der GeschO für den Rat und die Ausschüsse der Stadt
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Fraktion UWT2020 beantragt,
- Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für die Entwicklung eines Familienbüros in der Stadt zu erstellen.
- Für die Konzeptentwicklung einen Antrag an das Land Nordrhein-Westfalen zum Förderaufruf „Kinder stark – NRW schafft Chancen“ für den Aufbau und Stärkung kommunaler Präventionsketten im Jahr 2021 zu stellen.
Begründung:
Das nordrhein-westfälische Familienministerium hat am 03.11.2020 zur Einreichung von Anträgen zur Aufbau und Stärkung kommunaler Präventionsketten unter dem Begriff „Kinder stark – NRW schafft Chancen“ aufgerufen.
Mit diesem Programm will die Landesregierung Familien als Fundament der Gesellschaft stärken und Kinder und junge Menschen in Nordrhein-Westfalen bis zum Übergang in den Beruf bestmöglich und individuell fördern. Besonders die Bekämpfung von Kinderarmut und ein Aufstieg durch Bildung soll durch die Bündelung aller Kräfte, insbesondere den Kommunen ermöglicht werden.
Gefördert wird in diesem Zusammenhang die Konzeptentwicklung für so genannte Familienbüros. Dies sind kommunale Einrichtungen, die für die Familien als niedrigschwelligen Service eine Art Lotsenstelle zur Verfügung stellen. Diese schaffen Zugänge zu Familien, tragen wesentlich zu einer verbesserten Informationslage für Familien bei und sichern dadurch eine bedarfsentsprechende Inanspruchname von Unterstützungsleistungen.
Gefördert werden Sach- und Personalkosten der Konzeptentwicklung.
Kommunale Familienbüros sind Einrichtungen, die als zentrale Anlaufstellen konzipiert wurden, um Familien aus einer Hand zu informieren und zu beraten. Die Büros erstellen in den meisten Fällen keine eigenen Angebote, sondern vermitteln lediglich bestehende Angebote, wie zum Beispiel der freien Träger, des allgemeinen sozialen Dienstes und sind damit Schnittstellen zwischen Familien, Kommunalverwaltung und Netzwerken. Sie schafft eine Angebotstransparenz darüber, was vor Ort für die Familien an Unterstützungsmöglichkeiten bereitsteht und erfüllen die Funktion eines Schaufensters der kommunalen Familienpolitik.
Gleichzeitig bietet sich ihnen durch den direkten Kontakt zu den Familien die Chance, deren spezielle Anregungen und Bedarfe vor Ort aufzunehmen, Angebotslücken aufzudecken und als Seismograf und Impulsgeber für die weitere Entwicklung der kommunalen Familienpolitik tätig zu sein.
In Bezug auf monetäre Familienleistungen sind kommunale Familienbüros keine Kasse im Sinne einer Zahlstelle, sondern lediglich Dienstleister, indem sie Beratungen durchführen, Antragsformulare bereitstellen, aufklären, Leistungsanträge entgegennehmen etc. .
Aus der Sicht der Familie besteht nur noch eine einzige Anlaufstelle, nämlich dass örtliche Familienbüro.
Familien erhalten dort durch die tätigen Fachkräfte einen persönlichen Nutzen, der sie zu möglichst allen familienrelevanten Fragen informieren soll und der so Zeiten und Wege erspart.
Dazu gehören auch Fragen rund um die Kindertagesbetreuung und Tagespflege, Erziehung, Bildung und Freizeitmöglichkeiten sowie mindestens eine Erstberatung hinsichtlich finanzieller Unterstützungsmöglichkeiten.
Silvia Beltau
Geschäftsführerin