Anfragen gem. § 17 der GO der Stadt Tönisvorst
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Leuchtenberg,
wir bitten die Verwaltung um Beantwortungen folgender Anfragen:
- Besteht aktuell ein Konzept, wie die Verwaltung digitalisiert werden soll und wenn ja, wie weit wurde dieses Konzept bisher umgesetzt?
- Durch welche Stelle wird die Umsetzung der Digitalisierung innerhalb der Stadtverwaltung koordiniert/umgesetzt und ist der vorhandene Personalansatz ausreichend, um die Ziele des OZG zu erreichen?
- Gibt es Prozesse, die trotz der erfolgten Digitalisierung nicht vollständig digital abgewickelt werden können. Wenn ja, welche Prozesse sind dies? Warum konnten die Prozesse bisher nicht vervollständigt werden?
- Wie viele Prozesse wurden als relevant für die Digitalisierung in Bezug auf das OZG identifiziert und wie ist hier der Stand der Umsetzung?
- Wäre es möglich, in einer Ausschusssitzung einzelne Prozesse im Rahmen der Umsetzung des OZG vorzustellen?
Begründung:
Das OZG regelt, dass bis zum 31.12.2022 alle Verwaltungsleistungen, die Auswirkungen auf Bürgerinnen und Unternehmen haben, hätten elektronisch angeboten werden müssen. Dieses waren ursprünglich circa 575 Dienstleistungen, wovon 450 Dienstleistungen unter Mitwirkung der Kommunen zu digitalisieren waren.
Auf dem Portal der Stadt Tönisvorst ist unter der Rubrik Dienstleistungen lediglich eine alphabetische Liste der jeweiligen Dienstleistungen aufgeführt. Kaum eine davon wird digital angeboten. Es können Urkunden beim Standesamt digital bestellt werden. Die Urkunde wird dann auf dem Postweg verschickt. Eine Wohnungsummeldung muss immer noch persönlich erfolgen.
Auf der Hauptseite „was erledige ich wo?“ werden die BürgerInnen aufgefordert, sich beim Bürger Service zu melden, wenn sie ein Anliegen haben. Selbst der Parkausweis für Schwerbehinderte muss noch persönlich beantragt werden.
Ziel der Einführung des OZG war es, die Leistungserbringung für Bürgerinnen und Unternehmen einfacher, besser zugänglich und zugleich für die Verwaltung effizienter zu machen.
Oh, zwar haben die nordrhein-westfälischen Städte, Kreise und Gemeinden in einem gemeinsamen Papier Ende 2022 die Anforderungen der Kommunen an ein OZ G Nachfolgegesetz für eine erfolgreiche Verwaltungsdigitalisierung dargestellt, jedoch entbindet dies nicht die hiesige Verwaltung von einem tätig werden. Hier hat es den Anschein, dass völliger Stillstand ist und man sich noch nicht einmal im Ansatz um die Digitalisierung der Verwaltung bemüht.
Mit freundlichen Grüßen
für die Fraktion UWT 2020
Jörg Frick
Geschäftsführer