Anfragen an den Rat der Stadt zu seiner nächsten Sitzung gem. § 17 der Gemeindeordnung
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Leuchtenberg,
die UWT2020 Fraktion bittet um Ergänzung der Tagesordnung der nächsten Ratssitzung, um folgenden Beschluss fassen zu lassen:
Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob das Konzept einer „Schwammstadt“ in Tönisvorst grundsätzlich umgesetzt werden kann und mit welchen finanziellen Auswirkungen unter Berücksichtigung und Inanspruchnahme sämtlicher möglicher Fördermöglichkeiten zu rechnen wäre.
Zur Begründung:
Das Prinzip der Schwammstadt basiert auf der Idee, den natürlichen Wasserkreislauf in die Stadtplanung zu integrieren: Statt Regenwasser über die Kanalisation abzuleiten, wird es vielerorts
gesammelt und gespeichert.
Die Stadt saugt sich wie ein Schwamm mit Regenwasser voll und gibt es bei Hitze und Trockenheit wieder ab. Das Ziel ist, Flächen zu schaffen, die große Mengen Wasser aufnehmen können. Das reduziert Überschwemmungen, verbessert das Stadtklima und fördert die Vegetation.
Erst das Zusammenspiel verschiedener Maßnahmen macht eine wassersensible Stadtentwicklung erfolgreich.
Wasserdurchlässige Beläge:
Statt Flächen zu versiegeln, kommen wasserdurchlässige Beläge zum Einsatz. Forscher arbeiten an Bodenbelägen, die Wasser aufnehmen, indem beispielsweise Betonsteine auf ein Splittbett gelegt werden und so winzige Hohlräume entstehen.
Gebäudebegrünung:
Begrünte Dächer und Fassaden können große Mengen an Regenwasser zurückhalten. Kletterpflanzen oder direktbepflanzte Fassaden helfen, Niederschläge aufzufangen. Die Gebäude sind dadurch besser gedämmt und im Sommer kühlt die verdunstende Feuchtigkeit die Luft. Voraussetzung ist allerdings der fachgerechte Einbau und eine regelmäßige professionelle Pflege (Rückschnitt, Einflechten in Kletterhilfen und Düngung).
Regenwassernutzung:
Auf den Dächern gesammeltes Regenwasser spült die Toilette, reinigt die Böden oder bewässert Grünflächen. Auch künstlich angelegte Teiche speichern Regenwasser.
Versickerungsflächen:
Ausgedehnte Grünflächen sind ideale Versickerungsflächen. Darüber hinaus sammeln Mulden und Rigolen an Straßen und Gehwegen Regenwasser und lassen es versickern. Bäume entlang dieser Versickerungsflächen lassen das Wasser über ihre Blätter verdunsten.
Eine „Schwammstadt“ Tönisvorst wäre ein möglicher additionaler Baustein im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes. Das Land NRW hat die Klimaanpassungsrichtlinie (KA-RL) als Förderprogramm für Schwammstadtinitiativen als Klimaanpassungsmaßnahmen auf den Weg gebracht.
Im Ministerialblatt NRW Nr. 41 vom 25.10.2023 (S. 1558) ist hierzu der Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr vom 06.10.2023 bekanntgegeben worden. Die Klimaanpassungsrichtlinie ist am 26.10.2023 in Kraft getreten und gilt bis zum 30.06.2027.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Frick
Geschäftsführer