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Weitere Stelle Wirtschaftsförderung

Antrag zum Haushalt: „weitere Stelle Wirtschaftsförderung“

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Leuchtenberg,

die Fraktion UWT 2020 beantragt, in den Haushalt für das Jahr 2024 eine weitere Stelle im Bereich der Wirtschaftsförderung einzustellen mit der Maßgabe, diese Stelle mit einem Fördermittelmanager/einer Fördermittelmanagerin zu besetzen.

Begründung:

Von den rund 3,5 Milliarden €, die der Bund zur Förderung von kommunalen Investitionen im letzten Jahr zur Verfügung gestellt hat, waren im Herbst nur die Hälfte abgerufen.

Im Hinblick auf den auch diese Stadt treffenden Investitionsstau, marode Infrastruktur, sanierungsbedürftige Schulen, fehlende Kindergartenplätze, Integration von Flüchtlingen, Breitbandausbaudefizite, zeigt sich, dass es am nötigen Know-how in der Verwaltung fehlt, sämtliche Fördermittel auszuschöpfen. Der Wirtschaftsförderer hat wiederholt zu verstehen gegeben, dass seine Kapazitäten in zeitlicher Hinsicht erschöpft sind.

Die Wahrscheinlichkeit auf den Erhalt von Fördergelder kann durch ein Fördermittelmanagement und die Einrichtung entsprechender Organisations- bzw. Governance-Strukturen maßgeblich beeinflusst werden. Viele Städte haben aus diesem Grund bereits ein entsprechendes Fördermittelmanagement etabliert.

Es sind Investitionsbedarfe zu ermitteln, die Förderfähigkeit, der daraus abgeleiteten Projekte zu analysieren, die Zielsetzungen zu definieren, damit geeignete Fördermittel mit den geplanten Projekten gemanagt werden können. Es bedarf einer stetigen Recherche nach entsprechenden Töpfen, projektspezifische Prozesse sind zu definieren, die den Ablauf von der Beantragung über die
Umsetzung bis hin zur Abwicklung und Abrechnung regeln.

Bei der Umsetzung der Projekte sind fortlaufend im Hinblick auf die definierten Förderziele mithilfe von Kalkulationen, Reportings sowie einer Abweichungsanalyse Abweichungen rechtzeitig zu
erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten, um die Erreichung des Förderziels und die ordnungsgemäße Umsetzung sicherzustellen.

Es gibt bei Fördergeldern Nachweis- und Dokumentationspflichten gegenüber dem Fördermittelgeber. Nach Abschluss des geförderten Projektes sind umfängliche Verwendungsnachweise zu erbringen. Werden erhaltene Fördergelder nicht ordnungsgemäß und zweckentsprechend verwendet, besteht für den Zuwendungsgeber die Möglichkeit, Fördergelder zurückzufordern.

Die Beantragung von Fördermitteln und die entsprechende Umsetzung müssen zum Alltag der Stadt werden, um den aktuellen Herausforderungen gerecht zu werden. Mit der Implementierung eines Fördermittelmanagements, beispielsweise in Form einer Stabsstelle, können die erforderlichen Aufgaben in Zusammenarbeit mit den Fachämtern, nach geeigneten Förderpotenzialen und
Fördertöpfen zu suchen, eine förderkonforme Projektorganisation mittels Handbücher oder Leitfäden zu definieren, sowie die Umsetzung, Abwicklung und Abrechnung der Projekte in geeigneter Weise zu überwachen, sowie zu steuern und zu kontrollieren. Für die Implementierung eines solchen Fördermittelmanagements, der Erarbeitung erster Projektideen und deren Umsetzung gibt es bereits Fördermittel.

Die Stadt sollte diese in Anspruch nehmen, die Wirtschaftsförderung um eine entsprechende Stelle erweitern und so gewährleisten, dass Gelder, die Bund, Land oder EU zur Verfügung stellen, diese Stadt auch tatsächlich erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Frick
Geschäftsführer

Download Antrag 11.03.2024 Weitere Stelle Wirtschaftsförderung