Antrag gem. § 3 der Gemeindeordnung an den Ausschuss für Vielfalt, Jugend, Senioren, Gesundheit, Soziales und frühkindliche Bildung und an den Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Wirtschaftsförderung
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Leuchtenberg,
sehr geehrte Herr König,
sehr geehrte Frau Rohr,
wir bitten den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnungen der nächsten Ausschusssitzungen zu setzen:
Die Verwaltung wird beauftragt, die kommunale Homepage spätestens bis zum 30.04.2025 gemäß den Vorgaben der EU-Richtlinie 2016/2102 in Verbindung mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz umzugestalten und dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung:
durch die EU-Richtlinie 2016/2102 werden alle Verwaltungen, auch Städte und Gemeinden verpflichtet, die Inhalte ihrer Webseiten Menschen mit Einschränkungen und Behinderungen zugänglich und lesbar zu machen, sprich: barrierefreie Webseiten zu erstellen. Diese Verpflichtung gilt ab dem 28. Juni 2025. Sie basiert auf dem Barrierefreiheitstärkungsgesetz (BFSG), das die EU -Richtlinie des European Accessibility (EAA) in deutsches Recht umsetzt. Ziel ist es, Menschen mit Behinderung auch im Netz eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen.
Dazu muss nicht nur die Webseite einer Kommune barrierefrei aufgebaut sein, sondern auch die Inhalte müssen barrierefrei sein.
Die Erstellung muss sich an den Bedarfen seh- und hörbehinderter Menschen, Menschen, die die deutsche Sprache nicht gut beherrschen, Menschen mit kognitiven Einschränkungen, Menschen mit motorischen Einschränkungen und Menschen mit wenig Erfahrung in der Nutzung von Internetseiten orientieren und diese erfüllen.
Damit eine Webseite den Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes an die Barrierefreiheit erfüllt, müssen diese Bedingungen erfüllt sein:
- Es müssen die für die Dokumentation die beiden Konformitätsstufen A und AA erfüllt sein.
Dies bedeutet: - dass für alle Bilder und Grafiken sinnvolle Textalternativen gegeben werden müssen, ebenso bei grafischen Schaltflächen und sonstigen Objekten. Bei Layoutgrafiken müssen die Alt Texte leer sein,
- für Audio – und Videodateien sind Abschriften oder gleichwertige Alternativen zur Verfügung zu stellen,
- aufgezeichnete Videoinhalte benötigen Synchronuntertitel,
- alle Informationen und Beziehungen, die durch Layout und Präsentation vermittelt werden, müssen durch Programme erkennbar und im Text verfügbar sein,
- es müssen verschiedene Prinzipien für die Wahrnehmbarkeit, die Bedienbarkeit, die Verständlichkeit und die Robustheit erfüllt sein,
- jede einzelne Seite muss die Kriterien ganz erfüllen, man kann nicht erklären, dass nur ein Teil einer Seite konform ist. Das gilt auch für PDFs,
- auf der Startseite der Webseite sind Erläuterungen über die Inhalte sowie Hinweise zur Bedienung und zu den weiteren Angeboten in leichter sowie in deutscher Gebärdensprache bereitzustellen,
- aufeinanderfolgende Seiten, die einen Prozess darstellen, müssen durchgängig konform sein.
- Auf die Internetseite gehört eine gut sichtbare Eigenerklärung zur Konformität. In der Erklärung muss der Hinweis auf eine Kontaktmöglichkeit aufgeführt werden, auf Anfragen, die in Bezug auf die Barrierefreiheit bei der Kommune eingehen, muss diese innerhalb von vier Wochen antworten.
- ebenfalls veröffentlicht werden muss ein Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach Paragraf 16 BGG sowie die Verlinkung der Schlichtungsstelle. Diese Erklärung muss mindestens einmal jährlich überprüft werden.
Es muss geklärt werden, ob für die Erstellung und Überarbeitung der Webseite der Stadt eine Agentur beauftragt werden muss oder die Beschäftigten in der Lage sind, die neuen Anforderungen fristgerecht umzusetzen. Ferner muss in der Stadtverwaltung die Zuständigkeit für Anfragen und Überprüfungsaufgaben geklärt werden.
Nach Abschluss der Umsetzung sollte eine Überprüfung der Konformität durch eine entsprechende unabhängige Organisation erfolgen, um sicher zu stellen, dass die Stadt vor einem möglichen Beschwerde- oder Klageverfahren sicher ist.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Frick
Geschäftsführer
Fraktion UWT 2020