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Beteiligungen Schüler & Eltern im Schulausschuss

Antrag gem. § 3 Abs. 1 der GO der Stadt Tönisvorst
Antrag auf Beteiligung von Schüler-/und Elternvertretungen an Schulausschusssitzung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Leuchtenberg,

es ist aus Sicht der UWT 2020 sinnvoll, einem erweiterten VertreterInnenkreisen die Möglichkeit zu geben, in beratender Funktion an den Sitzungen des Schulausschusses teilzunehmen.

Sie können die Belange der SchülerInnen sowie Eltern und Erziehungsberechtigten zu Gehör bringen.
Die Fraktion UWT2020 beantragt, wie folgt zu beschließen:

  1. Jeweils ein(e) SchülersprecherIn der beiden weiterführenden Schulen (RNG und MEG) erhält eine beratende Funktion im Schulausschuss. Gleichzeitig haben sie Zugang zu allen Unterlagen, die auch den regulären Ausschussmitgliedern zugänglich sind. Sie haben das Recht, sich zu allen Tagesordnungspunkten zu äußern.
  2. Ebenso erhält ein/e VertreterIn der Schulpflegschaftsvorsitzenden jeweils für die Grundschulen sowie aus dem Kreis der weiterführenden Schulen je eine beratende Funktion mit den oben beschriebenen Rechten.

Begründung:
Im Schulausschuss sind derzeit neben den Vertretern der Politik lediglich zwei Schulleiter als beratende Mitglieder vertreten. Die Schülerinnen und Schüler und auch die Schulpflegschaftsvorsitzenden haben keine Möglichkeit, sich am politischen Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozess der Stadt aktiv zu beteiligen.

Mit freundlichen Grüßen

für die Fraktion UWT 2020
Geschäftsführer: Jörg Frick

Download Antrag 19.02.2023 Beteiligungen Schüler & Eltern im Schulausschuss