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Förderprogramm des Landes NRW „Resilienz in Kommunen“

Antrag nach § 3 GeschO für den Rat und den Ausschuss für Umwelt, Klima, Energie und Landwirtschaft
– Förderprogramm des Landes NRW „Resilienz in Kommunen“

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Uwe Leuchtenberg,

die UWT stellt den Antrag,

dass die Verwaltung prüfen soll,

welche städtischen Gebäude, öffentlichen Räume und Schulen für eine Teilnahme am Förderprogramm des Landes NRW „Resilienz in Kommunen“ mit welchen Maßnahmen in Betracht kommen könnte.

Begründung:

Das genannte Programm ist seit dem 19.10.2020 verfügbar und befristet auf noch ca. 390 Tage. Es gliedert sich in zwei Bausteine:

„Der erste Baustein betrifft das Thema “Städte und Hitze“ und beinhaltet Maßnahmen zur Dach- und Fassadenbegrünung und Maßnahmen zur Kühlung öffentlicher Räume. Der zweite Baustein betrifft klimaresiliente Schulen, hier Maßnahmen zur Kühlung von Schulhöfen.“

Fördervoraussetzungen sind unter dem nachstehenden Link zu ersehen.
https://www.ptj.de/projektfoerderung/sonderprogramm-klimaresilienz

Da Anträge nach der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet werden und das Programm auf insgesamt 12 Mio € begrenzt ist, halten wir den Antrag für dringlich.

Mit freundlichen Grüßen

Silvia Beltau

Download Antrag 03.12.2020 Förderprogramm des Landes NRW ‚Resilienz in Kommunen‘