Antrag nach § 3 GeschO für den Rat und die Ausschüsse der Stadt
Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Leuchtenberg,
hiermit beantragt die UWT 2020 Fraktion,
die Stadtverwaltung zu beauftragen, die Gründung einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft in die Wege zu leiten. Für 2021 sind Mittel im ausreichenden Umfang für die Gründung einer solchen Gesellschaft, die notwendige Fachberatung sowie das erforderliche Stammkapital im Haushalt bereitzustellen.
Begründung:
Die Bautätigkeit innerhalb der letzten Jahre in der Stadt hat gezeigt, dass private Bauunternehmen nicht in der Lage sind, alle Bevölkerungsgruppen mit bezahlbaren, qualitativ angemessenen Wohnraum zu versorgen.
Der größte Teil der neugebauten Wohnungen entfällt auf den Eigentumsmarkt. Neugebaute Wohnungen bedienen nahezu ausschließlich das hohe und sehr hohe Preissegment. Bei den bestehenden Wohnungen hat diese Entwicklung zu einem beschleunigten Anstieg auch der allgemeinen Mieten und des Mietspiegels gesorgt.
Eine kurzfristige Änderung an dieser Situation ist nicht absehbar. Auch zukünftig wird es für Wohnungsbauinvestoren möglicherweise uninteressant sein, in größerem Umfang sozialen Wohnungsbau zu errichten.
Um in den nächsten Jahren einen ausgeglichenen und sozialen Mietwohnungsmarkt zu erhalten und die Mieten zu stabilisieren, ist die Gründung einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft notwendig.
Ziel der kommunalen Gesellschaft muss es sein, einen Bestand von Mietwohnungen im preiswerten Segment aufzubauen und die entsprechenden Bedarfsgruppen mit Wohnraum zu versorgen. Die Gründung der Gesellschaft kann bis Ende 2021 erfolgen. Es ist vorab durch die Verwaltung zu prüfen, welche Gesellschaftsform zur Erfüllung des zwecks und unter fiskalischen Aspekten günstig ist. Im Gesellschaftsvertrag ist die Einsetzung eines Aufsichtsrates festzuschreiben.
Im Vorfeld der Neugründung wird ein Überblick über alle städtischen Grundstücke entsprechend ihrer Größe, gegenwärtige Nutzung und Einstufung im Flächennutzungsplan sinnvoll sein. Auf dieser Grundlage muss von der Verwaltung ein Konzept erarbeitet werden, welche Wohngebäude und dazugehörigen Grundstücke, die sich schon im Eigentum der Stadt befinden, sowie welche geeigneten kommunalen Potenzialflächen für den Miet- Wohnungsneubau in die Gesellschaft als Einlage zu leisten sind.
Auch sollte geprüft werden, ob die Verbindung der neu gegründeten Wohnungsbaugesellschaft mit bestehenden Wohnungsbaugesellschaften zu einer Genossenschaft ein sinnvolles Modell für die Stadt Tönisvorst sein könnte. Die entsprechenden Gespräche sollten geführt werden.
Der Gründung der Wohnungsbaugesellschaft sollte in Anbetracht der prekären Wohnverhältnisse in der Stadt eine hohe Priorität zugeordnet werden.
Silvia Beltau
Geschäftsführerin
Download Antrag 17.02.2021 Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft