Antrag gem. § 3 der GO der Stadt Tönisvorst
„Hausarztaktionsprogramm“
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Leuchtenberg,
hiermit stellen wir den Antrag:
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzungen für eine Förderung des Landes im Rahmen des Hausarztaktionsprogramms (HAP) zu prüfen und Vorschläge zu unterbreiten, in welcher Weise dieses Programm von der Stadt Tönisvorst zur Sicherung der medizinischen Versorgung in den beiden Stadtteilen in Anspruch genommen werden kann.
- Zur Beschleunigung der Antragstellung wird die Stadtverwaltung beauftragt, die entsprechenden Förderanträge vorzubereiten!
Zur Begründung:
Wir nehmen Bezug auf den Antrag der CDU im Vielseitigkeitsausschuss und die Vorlage der Verwaltung aus der Sitzungsvorlage für die Sitzung vom 28.2.2024.
Das Land Nordrhein-Westfalen nimmt mit dem genannten Programm Maßnahmen zur Sicherstellung der wohnortnahen hausärztlichen Versorgung wahr. Niederlassungen und Anstellungen für Hausärzte/Hausärztinnen werden gefördert, um Engpässen in der hausärztlichen Versorgung präventiv entgegenzuwirken. Profitieren können von diesem Programm Kommunen mit einer Einwohnerzahl zwischen 25.001,- und 40.000,-. Dies insbesondere, wenn die Altersstruktur der Hausärzteschaft vor Ort besonders ungünstig ist.
Im Rahmen des HAP werden aus Landesmitteln bis zu 60.000,- € als nicht rückzahlbarbarer Zuschuss gezahlt. Konkret werden Zuwendungen für eine Niederlassung von Hausärztinnen und Hausärzten sowie für eine Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung durch Angestellte in Gebieten gewährt, in denen die hausärztliche Versorgung aufgrund der Altersstruktur der Hausärzteschaft bedroht ist, beziehungsweise mittelfristige gefährdet sein kann.
Darüber hinaus werden Weiterbildungsassistentinnen mit 500,- € monatlich unterstützt, die in der Förderregion ihre Weiterbildungszeit in einer Hausarztpraxis absolvieren. Der gleiche monatliche Förderbetrag ist im Rahmen eines Qualifizierungsjahres sowie einen Quereinstieg für Ärztinnen und Ärzte bestimmter Facharztgruppen möglich, wenn sie zukünftig beispielsweise aus dem stationären in den ambulanten hausärztlichen Bereich wechseln wollen.
Auch die Ausbildung von medizinischen Fachangestellten zu einer Versorgungassistentin wird durch das Land in Höhe von bis zu 1.000,- € gefördert.
Es ist in der Stadt unverkennbar, dass die hausärztliche Versorgung in beiden Stadtteilen zunehmend insbesondere wegen der Altersstruktur der vorhandenen Hausärzte gefährdet ist. Der Antrag sollte daher auch prioritär behandelt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Heidrun Sorgalla
Fraktionsvorsitzende