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Instanbul Konvention

Antrag Istanbul Konvention

Sehr geehrter Bürgermeister,

Gewalt und insbesondere häusliche Gewalt gegen Frauen ist ein strukturelles Problem. Neben dem Bund und den Ländern müssen auch die Kommunen ihrer Aufgabe nachkommen, Frauen ausreichend zu schützen und der häuslichen Gewalt mit Präventionsmaßnahmen vor zu greifen.

Die Zeit der Corona Pandemie mit Lockdown und Kontaktbeschränkungen in Verbindung mit einer starken Einengung auf das häusliche Umfeld hat die Bedeutung der häuslichen Gewaltprävention deutlich gemacht.

Seit Jahren ist – auch ohne Corona-Pandemie – ein Anstieg der Opferzahlen bei häuslicher Gewalt zu verzeichnen.
Seit dem 01. Februar 2018 ist in Deutschland die Istanbul Konvention in Kraft. Dieses Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt schafft verbindliche Rechtsnormen, an die auch die Kommunen gebunden und zu deren Umsetzung sie rechtlich verpflichtet sind.

Die Istanbul Konvention erkennt das Menschenrecht auf ein Leben ohne Gewalt an.
Sie zielt darauf ab, Frauen vor Gewalt zu schützen und für Sie ein bedarfsgerechtes Unterstützungsangebot zu schaffen. Die Konvention verpflichtet auch die Stadt Tönisvorst Frauen vor Gewalt zu schützen und ihnen Beratung und Hilfe zu Teil werden zu lassen.

Insbesondere in den jetzigen Zeiten der Pandemie hat sich gezeigt, dass im Bereich Gewalt und speziell häuslicher Gewalt für Frauen in Tönisvorst kaum Hilfe und Schutz zur Verfügung stehen. Die Frauenhäuser in den umliegenden Kommunen sind seit Anfang 2020 völlig überlastet, die Beratungsstellen ebenfalls.
Bisher gibt es kein gezieltes kommunales Beratungs- und Schutzangebot.

Aus den dargelegten Gründen beantragen wir,

  1. Die Stadtverwaltung führt eine Bestandsanalyse durch, bei welchen Ämtern (Jugendamt, Gleichstellungsbeauftragte, Ordnungsamt etc.) und öffentlichen Stellen bzw. kirchlichen Trägern sich seit dem 01.01.2020 Frauen gemeldet haben oder wurden, die Gewalt und/oder häusliche Gewalt gegen sich selbst (und deren Kinder) erlebt haben.
  2. Die Stadtverwaltung holt entsprechende Informationen ebenfalls bei den umliegenden Polizeidienststellen ein.
  3. Die Stadtverwaltung prüft, ob und in welchem Umfang ein verstärktes Engagement zum Schutz vor häuslicher Gewalt und Gewalt gegen Frauen erforderlich ist und ob die vorhandenen (Dienst)stellen in ausreichendem Maß agieren können, um Frauen zu schützen und ihnen Hilfe zu Teil werden zu lassen.
  4. Die Stadtverwaltung erstellt eine Bestandsanalyse zu bereits bestehenden Angeboten der Prävention und entwickelt daraus ein Konzept, welche Maßnahmen gegebenenfalls zu treffen sind, um diese Angebote zu erweitern oder zu verbessern, um die Istanbul Konvention auf kommunaler Ebene umzusetzen.
    Ziel ist es, insbesondere präventive Angebote zu machen, die bedarfsdeckend, wohnortnah und allgemein zugänglich sind, um den präventiven häuslichen Gewalt Schutz in der Stadt sicherzustellen.
    Ein Schwerpunkt sollte dabei auch auf Angebote für betroffene Kinder gelegt werden.
  5. Die Verwaltung prüft die finanzielle Förderung von präventiven Angeboten zur Verhinderung von häuslicher Gewalt.
    Es soll in Erfüllung der Verpflichtung der Stadt zur Umsetzung der Istanbul Konvention eine verstärkte Gewaltprävention umgesetzt werden, es soll Frauen, die von häuslicher oder Gewalt betroffen sind, besserer und ortsnaher individueller Schutz gewährt werden.

Silvia Beltau
Geschäftsführerin

Download Antrag 08.03.2021 Instanbul Konvention