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Kommunale Putzkräfte

Antrag nach § 3 der GeschO für den Rat und den Ausschuss für Bauen, Gebäude und Liegenschaften

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herr Schwarz,

Die Fraktion der UWT 2020 stellt hier folgenden Antrag.

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, zu prüfen, zu welchen finanziellen Rahmenbedingungen die Reinigung in den städtischen Schulen sowie Kindergärten und auch Verwaltungsgebäude wieder kommunalisiert werden können.. Grundlage hierfür sollen die derzeit aktuellen Leistungsverzeichnisse für die Reinigung der städtischen Einrichtungen sein. Die ermittelten Ausgaben beim Einsatz von städtischen Angestellten sind den Kosten eines derzeitigen externen Dienstleisters gegenüberzustellen.
  2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob und wie eine (neue) Ausschreibung für die Reinigung der Flächen und Toilettenanlagen dafür sorgen kann, dass die Leistungen in einem zufrieden stellenden Umfang kostengünstiger umgesetzt werden können.

Begründung:

Die Reinigungsleistungen in den städtischen Gebäuden sind sehr unbefriedigend. Dieser Zustand gehört abgestellt.. Eine grundlegende Verbesserung scheint nicht in Sicht.
Bei einer Reinigung mit eigenen Kräften könnte man dem eventuell entgegenwirken und man hat die Möglichkeit, kurzfristig und flexibel, wo es notwendig ist, die eigenen Kräfte ein zu setzen.
Vor einer Entscheidung diese Vorteile in Tönisvorst zu nutzen möchten wir die Rahmenbedingungen sowie mögliche Kosten transparent dargestellt bekommen.

Kostenersparnis:

Durch die Eigenreinigung könnten vielleicht langfristig Kosten eingespart werden. Die Beschäftigung von Reinigungskräften ermöglicht eine gute Einsatzeinteilung und vermeidet zusätzliche Gebühren für externe Reinigungsunternehmen.

Flexibilität und Kontrolle:

Eigenreinigung erlaubt es den Schulen, Kindertagesstätten und Verwaltungsgebäuden ihre Reinigungszeiten besser an den Schul- und Arbeitsbetrieb anzupassen. Die Verwaltung hätte unserer Meinung nach eine direkte Kontrolle über die Reinigungsstandards und kann Anpassungen schnell umsetzen.

Qualitätskontrolle:

Die Qualitätskontrolle könnte beispielsweise durch Hausmeister oder Mitarbeitern der Verwaltung durchgeführt werden.

Arbeitsplatzsicherheit:

Durch die Einstellung eigener Reinigungskräfte schaffen wir langfristige Arbeitsplätze für lokale Arbeitskräfte und tragen zur Stärkung der Gemeinschaft bei. Eigenreinigung fördert ein Gefühl der Zugehörigkeit der Reinigungskräfte mit den Schulen, Kindergärten und Verwaltungsgebäuden und kann die Arbeitsmoral und die Motivation positiv beeinflussen.

Fred Schwirtz
Stellv. Fraktionsvorsitzender

Download Antrag 08.02.2024 Kommunale Putzkräfte