Anfrage nach § 17 der GeschO für den Rat und die Ausschüsse der Stadt – Mehrkosten durch Energie
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Leuchtenberg,
die UWT 2020 Fraktion hat folgende Anfragen:
- Mit welchen Mehrkosten sind durch die Erhöhung der Gas-und Strompreise in Bezug auf die öffentlichen Gebäude der Stadt Tönisvorst bis zum Ende des Jahres 2022 zu rechnen? Wie sind diese Mehrkosten zu finanzieren?
- Welche Mehrkosten sind in Bezug auf den Betrieb des Schwimmbades zu erwarten? Welche Einsparmaßnahmen sind hier geplant?
- Wie ist die Vertragssituation in Bezug auf das Schwimmbad? Sind die Ausschreibungen erfolgt? Ist in Anbetracht der Volatilität der Energieversorgung überhaupt noch ein erfolgreicher Neuabschluss des Betreibervertrages zu erwarten?
- Gibt es ein Konzept zur Energiesenkung für die öffentlichen Gebäude der Stadt? Wenn ja, wie sieht dieses aus? Welche Maßnahmen sind zur Deckelung der Energiekosten in den öffentlichen Gebäuden in den Wintermonaten geplant? Müssen Gebäude geschlossen oder zusammengelegt werden?
- Welche Überlegungen werden in der Verwaltung in Bezug auf die Arbeitsplätze der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt zur Senkung der Energiekosten angestellt? Welche sollen umgesetzt werden? Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können ins Home Office entlassen werden? Sind derartige Maßnahmen geplant? Welche Kosten entstehen für die Einrichtung der Home-Office-Arbeitsplätze?
Begründung:
Nicht nur die privaten Haushalte, sondern auch die Kommunen müssen in den kommenden Monaten mit drastischen Erhöhungen der Energiekosten rechnen. Diese waren bei Verabschiedung des Haushaltes 2022 nicht vorhersehbar.
Da die Stadt in der Übergangszeit bis zum Abschluss des neuen Vertrages mit dem neuen/alten Betreiber des Schwimmbades Betreiberin des selben ist, stellt sich die Frage in Anbetracht der zu erwartenden hohen Gesamtenergiekosten, ob der Betrieb des Schwimmbades weiter aufrechterhalten werden kann, eingeschränkt werden müsste oder das Schwimmbad insgesamt vorübergehend geschlossen werden sollte. In einigen Kommunen wurden bereits entsprechende Maßnahmen getroffen.
Wir gehen davon aus, dass die Verwaltung bereits Überlegungen in dieser Hinsicht und auch im Hinblick auf die Arbeitsplätze der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Frage, in welchem Umfang diese möglicherweise im Home Office arbeiten können, angestellt hat.
Für die Gesamtenergiekosten der kommunalen Einrichtungen und Gebäude sollte – so noch nicht geschehen – nach unserer Auffassung ein Gesamtkonzept erstellt und vorgestellt werden. Dieses sollte auch die Frage nach vorübergehenden Teilschließungen oder Schließungen öffentlicher Gebäude beinhalten, ebenso eine Kostenkalkulation für das Jahr 2023.
Mit freundlichen Grüßen
Fred Schwirtz
Stellv. Fraktionsvorsitzender
UWT-2020 Fraktion