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Offenlegung des Prüfberichtes zur GGS Corneliusstr.

Antrag gem. § 15 GO zur Offenlegung des Prüfberichtes zur GGS Corneliusstr.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Leuchtenberg,

hiermit beantragt die Fraktion UWT 2020, den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes aus der letzten Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusse vom 29.10.2024 erneut auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung am 11.12.2024 zu setzen und hier im öffentlichen Teil noch einmal die Ergebnisse aus dem Bericht vorzustellen.

Begründung:

Die Bürgerinnen und Bürger in Tönisvorst haben ein Recht darauf, das Ergebnis der Überprüfung der Vorgänge, um den Schulanbau Corneliusstraße, zu erfahren.

Der Bericht enthält keine Angaben, die nach der Geschäftsordnung das Interesse Einzelner oder aber Belange des öffentlichen Wohls betreffen und mithin gem. § 6 Absatz 4 der Gemeindeordnung der Stadt Tönisvorst zu schützen wären. Soweit dies nach Auffassung der Verwaltung doch der Fall sein sollte, können diese Angaben ggf. partiell geschwärzt werden.

Der Bericht enthält grundlegende und wichtige Informationen zum Verlauf und zum Stand des Bauvorhabens. Das Interesse der Öffentlichkeit an den darin enthaltenen Informationen ist als weitaus höher zu bewerten als für uns nicht erkennbare anderweitige Interessen einer etwaigen Geheimhaltung. Zumal die Kostenausweitung bereits in der Presse öffentlich diskutiert worden ist und mithin die TönisvorsterInnen das berechtigte Interesse haben und erfahren möchten, wie der Rat der Stadt und die Verwaltung damit umgehen.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Frick
Geschäftsführer

Download Antrag 24.11.2024 Offenlegung des Prüfberichtes zur GGS Corneliusstr.