Antrag nach § 3 GeschO ;
Schutz der Tönisvorster Bäume
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Fraktionen von GUT, UWT 2020 und Bündnis90/Die Grünen beantragen, dass die Verwaltung eine Satzung zum Schutz der Tönisvorster Bäume erarbeitet, und diese bis zum 01.09.2024 – durch Ratsbeschluss – erlassen wird.
Begründung:
Bäume binden während ihres Wachstums CO2 aus der Luft, zugleich sorgen sie – je größer sie sind, desto intensiver – durch Schattenwurf und Verdunstung für ein erträglicheres Microklima. Ein Baum mit großer Krone am Haus kann die Klimaanlage in weiten Teilen des Sommers überflüssig machen.
In der engen urbanen Bebauung hat ein Baum automatisch positive Auswirkungen auf die Lebensumstände vieler Menschen, nicht nur seiner Eigentümer. Die Solidarität gebietet daher, Bäume, die keine Gefährdung darstellen, zu erhalten.
Bäume, die auf privatem Grund stehen, können nur durch eine kommunale Satzung zum Schutz der Bäume vor der Zerstörung bewahrt werden. Die Stadt Tönisvorst hat mit der Zustimmung aller im Rat vertretenden Fraktionen den Klimanotstand ausgerufen. Wie schützenswert Bäume sind, beweist auch die Tatsache, dass sich viele Tönisvorster Bürger*innen engagieren, indem sie Patenschaften für, die sich im öffentlichen Raum befindlichen, Bäume übernehmen und diese wässern.
Anderseits sprechen uns Bürger*innen auf Fällungen alten Baumbestandes auf Privatgrundstücken an. Leider fallen immer noch viele alte Bäume in Tönisvorst der Säge zum Opfer, ohne das diese krank sind oder Gutachten eingeholt werden – sondern einfach nur weil sie „stören“.
Sinn dieser beantragten Regelung ist der Schutz erhaltenswerter Vegetation. Diese dient dem Schutz des Allgemeinwohls, insbesondere auch der nachkommenden Generationen. Bäume zu schützen, zählt zu den wichtigsten Aufgaben im Rahmen des Umweltschutzes.
Damit -und natürlich auch in Würdigung des Verwaltungsvorschlages-, die Bürger*innen mitgenommen werden, soll vor in Kraft treten der Satzung zum 01.09.2024, eine Infoveranstaltung/Bürgerversammlung, unter Beteiligung von Umweltverbänden, durchgeführt werden.
Ein gutes Beispiel für eine Satzung zum Schutz von Bäumen bietet die Stadt Greven. Hier werden auch Ausnahmen und Möglichkeiten der Befreiung aufgezeigt: https://www.greven.net/vv/produkte/01.111.21_Rechtsservice/147080100000020022.php#tab-infos
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Cox Fraktionsgeschäftsführer
Daniel Ponten Fraktionsgeschäftsführer
Jörg Frick Fraktionsgeschäftsführer