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Schwimmen

Antrag gem. § 3 Abs. 1 der GO der Stadt Tönisvorst

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Leuchtenberg,

die Fraktion UWT 2020 stellt die Anträge, der Rat der Stadt möge folgendes in seiner nächsten Sitzung beschließen:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, bei allen Tönisvorster Grundschulen zu ermitteln, ob mittlerweile alle GrundschülerInnen schwimmen können und die Seepferdchen-Prüfung absolviert haben, d.h. die coronabedingten Defizite aufgeholt wurden.
  2. Sollten noch größere Defizite bestehen, bitten wir direkt zu klären, welche Maßnahmen spätestens bis zu/ggf. in den Sommerferien, in Zusammenarbeit mit den NEW bzw. den örtlichen Schwimmvereinen erforderlich und möglich sind, um dafür Sorge zu tragen, dass alle GrundschülerInnen spätestens bis zum Anfang des nächsten Schuljahres auf dem erforderlichen Stand sind.

Begründung:

Rund 20 Prozent der Kinder zwischen sechs und zehn Jahren konnten 2022 leider nicht schwimmen, wie eine erst kürzlich veröffentlichte Forsa-Umfrage für die Deutsche Lebens-Rettungs Gesellschaft (DLRG) gezeigt hat.

Während der Corona-Pandemie konnte über längere Zeiträume praktisch keine Schwimmausbildung stattfinden. Folglich haben deswegen aktuell 37 Prozent der Grundschulkinder noch kein Schwimmabzeichen – auch nicht das auf das Schwimmen vorbereitende Seepferdchen.

Der Gesamtanteil der Kinder mit dem Abzeichen ist gegenüber 2017 bundesweit von vormals 69% auf 54 Prozent gesunken. Was sehr alarmierend ist.

Es ist bekannt, dass es viele Aktionen gab, den Rückstand wieder aufzuholen.

Da die Stadt Tönisvorst über ein örtliches Schwimmbad verfügt, sollten alle VerantwortungsträgerInnen gemeinsam dafür Sorge getragen, – so es immer noch Defizite geben sollte -, dass diese unter vereinten Kräften aller AkteurInnen schnell beseitigt werden.

Die Zeit bis zu den Sommerferien ist schnell vorbei und das nächste Schuljahr kommt bestimmt.

Mit freundlichen Grüßen

für die Fraktion UWT 2020
Jörg Frick
Geschäftsführer

Download Antrag 19.02.2023 Schwimmen