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Themen im nicht öffentlichen Teil in den veröffentlichten Tagesordnungen abbilden

Anfrage gem. § 17 GO der Stadt Tönisvorst an den Rat der Stadt

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Leuchtenberg,

die UWT 2020 Fraktion hat am 19.02.2023 beantragt, Themen in den Einladungen, die im nicht öffentlichen Teil behandelt werden in den veröffentlichen Tagesordnungen abzubilden.

Die Verwaltung teilte damals auf diesen Antrag hin von sich aus folgendes in der Sitzung des Rates vom 16.03.2023 in ihrer eigenen Beschlussvorlage mit:

„Die Bekanntmachungen für Bürgerinnen und Bürger sind überarbeitet worden. In der Bekanntmachung werden die vollständige Tagesordnung, öffentliche und nicht öffentliche Tagesordnungspunkte, abgebildet. Auf Grund des Schutzes nach § 1 Abs. 3 der Geschäftsordnung Rat und Ausschüsse, sind nur die Bezeichnungen der nicht öffentlichen Tagesordnungspunkte für alle Bürgerinnen und Bürger sichtbar. Nur berechtigte Personen mit einem Zugang ist es gestattet auf die Vorlagen der nicht öffentlichen Tagesordnungspunkte zuzugreifen. Die Änderung tritt ab dem 27.02.2023 in Kraft.“

Auf Grund dieser Vorlage nahm der Rat damals die Ausführungen der Verwaltung und die avisierten Änderungen zur Kenntnis.

Wir bitten, in diesem Zusammenhang um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

  1. Wer ist für die Erstellungen und Veröffentlichungen der Tagesordnungen verantwortlich?
  2. Wurde/wird von Seiten der Verwaltung die-/derjenige, die/der für die Erstellung der Tagesordnungen zuständig ist, über die Änderungen informiert?
  3. Wenn ja, aus welchem Grund wird der Änderung nicht umgesetzt?
  4. Wenn nein, aus welchem Grund nicht?
  5. Welche Gründe gibt es für die Verwaltung, die Änderungen generell nicht umzusetzen?
  6. Hat die Verwaltung verstanden, dass es bei diesem Punkt um das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Transparenz gibt?

Begründung:

Seit der erklärten Änderungsabsicht auf der Basis der verwaltungseigenen Beschlussvorlage, haben wir mehrfach moniert, dass sich an der Tagesordnungsaufstellungen für den nichtöffentlichen Bereich nach wie vor nichts geändert hat.

Wir haben in den vergangenen zwei Jahren wiederholt versucht, darauf hinzuwirken, dass die Änderung auch umgesetzt wird. Uns wurde immer wieder bekundet, man habe sie nur versehentlich nicht erfüllt. An diesem behaupteten Versehen haben wir mittlerweile begründete Zweifel.

Wir bitten um Beantwortung der oben genannten Fragen und Änderung der geübten Verwaltungspraxis bei den Aufstelllungen von Tagesordnungen von Sitzungen.

Mit freundlichen Grüßen

Fred Schwirtz
Ratsmitglied

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