Antrag gemäß § 3 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Tönisvorst, hier: Umstellung der zusätzlichen Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadtverordnete und Ausschussmitglieder,
die Stadtverordnete Britta Rohr, sowie die Fraktion der UWT und der GUT im Rat der Stadt Tönisvorst beantragen folgende Inhalte zum Tagesordnungspunkt
„Umstellung der zusätzlichen Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende“
In der nächsten Sitzung des Rates der Stadt Tönisvorst zu beraten. Ein fristwahrender Antrag zur Aufnahme des Tagesordnungspunktes ist bereits am 06.06.2026 bei Ihnen eingegangen, diesen
konkretisieren wir hiermit wie angekündigt.
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Tönisvorst möge beschließen:
- Umstellung auf Sitzungsgeld
Gemäß § 46 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 GO NRW wird die zusätzliche Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende künftig als Sitzungsgeld und nicht mehr als monatliche Pauschale gewährt.
Ausschussvorsitzende erhalten für jede geleitete Ausschusssitzung ein Sitzungsgeld in Höhe von 360,40 Euro entsprechend § 5 Abs. 5 EntschVO NRW. Ein Anspruch auf Zahlung besteht
ausschließlich für tatsächlich geleitete Sitzungen. - Möglichkeit des freiwilligen Verzichts
Ausschussvorsitzende können ganz oder teilweise auf das ihnen zustehende Sitzungsgeld verzichten. Die Verwaltung wird beauftragt, hierfür ein einfaches und unbürokratisches Verfahren
zu entwickeln. - Änderung der Hauptsatzung
Die Hauptsatzung der Stadt Tönisvorst wird entsprechend angepasst. Die bisherige Regelung zur monatlichen zusätzlichen Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende wird durch die Gewährung eines Sitzungsgeldes ersetzt. - Inkrafttreten
Die Satzungsänderung tritt zum 01.08.2026 in Kraft. - Haushaltsauswirkungen
Die Verwaltung wird beauftragt, die finanziellen Auswirkungen der Umstellung im Rahmen des Haushaltsplans gesondert darzustellen und zu dokumentieren.
Begründung
Der Rat der Stadt Tönisvorst hat in seiner letzten Sitzung Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung beschlossen. Diese folgten größtenteils einem globalen Ansatz, der keine konkreten Vorschläge enthielt und das Handeln der Verwaltung überlässt. Vor diesem Hintergrund sollen weitere bestehende Regelungen und deren finanzielle Auswirkungen regelmäßig daraufhin überprüft werden, ob sie den tatsächlichen Aufwand angemessen abbilden und wirtschaftlich ausgestaltet sind.
Derzeit erhalten Ausschussvorsitzende eine zusätzliche monatliche Aufwandsentschädigung unabhängig von der Anzahl der tatsächlich stattfindenden Sitzungen. Die Zahlung erfolgt damit auch in Monaten ohne Sitzungsleitung.
Mit der Umstellung auf ein Sitzungsgeld wird die Entschädigung unmittelbar an die tatsächliche Wahrnehmung der Aufgabe gekoppelt. Eine Vergütung erfolgt ausschließlich bei Durchführung und Leitung einer Sitzung. Dadurch entsteht ein direkter und nachvollziehbarer Zusammenhang zwischen Tätigkeit und Entschädigung.
Die Regelung erhöht die Transparenz und stellt eine verursachungsgerechte Entschädigung sicher. Die Höhe des Sitzungsgeldes entspricht den Vorgaben der Entschädigungsverordnung Nordrhein-Westfalen.
Rechtlich ist die Umstellung ausdrücklich zulässig. § 46 Abs. 2 GO NRW eröffnet den Gemeinden die Möglichkeit, die zusätzliche Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende als Sitzungsgeld statt als monatliche Pauschale auszugestalten. § 5 Abs. 5 EntschVO NRW regelt die Höhe der Entschädigung.
Die Zahlen der Ratsperiode 2020-2025 belegen, dass in dieser Zeit insgesamt 174 Ausschusssitzungen stattgefunden haben, die nicht vom Bürgermeister geleitet wurden. Dies entspricht durchschnittlich 3,48 Sitzungen pro Ausschuss und Jahr. Die Minimal- und Maximalwerte lagen dabei zwischen zwei und sechs Sitzungen pro Jahr und Ausschuss.
Trotz dieser geringen Sitzungszahl wurde die zusätzliche Aufwandsentschädigung durchgehend monatlich gezahlt. Dadurch entstanden in der letzten Ratsperiode Kosten von insgesamt 216.240,00 Euro. Bei einer Umstellung auf Sitzungsgeld hätten sich bei gleicher Sitzungszahl Kosten von 62.629,60 Euro ergeben. Dies entspricht einer Differenz von 153.610,40 Euro beziehungsweise einer Reduzierung um 71 Prozent.
Eine monatliche Pauschale, die unabhängig von der tatsächlichen Sitzungsleistung gezahlt wird, ist bei durchschnittlich weniger als einer Ausschusssitzung pro Quartal nicht länger angemessen. Eine glaubwürdige Haushaltskonsolidierung schließt auch die eigene Entschädigungsstruktur mit ein.
Die vorgeschlagene Umstellung führt daher zu einer sachgerechten, transparenten und aufwandsbezogenen Entschädigung sowie zu einem erheblichen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung.
Die Antragstellerinnen und Antragsteller verbinden mit diesem Antrag die Ziele einer nachhaltigen Haushaltsführung, einer nachvollziehbaren Entschädigungsstruktur und eines maß- und
verantwortungsvollen Umgangs mit öffentlichen Mitteln auch und insbesondere seitens der Stadtverordneten und Ausschussvorsitzenden.
Wir danken der Verwaltung vorab für eine umfassende und belastbare Beratungsvorlage.
Mit freundlichen Grüßen
Heidrun Sorgalla
Fraktionssprecherin UWT
Jörg Frick
Fraktionsgeschäftsführer UWT
Philipp Janßen
Fraktionssprecher GUT
Daniel Ponten
Fraktionsgeschäftsführer GUT
Britta Rohr
Stadtverordnete (fraktionslos)
