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Verkehrsraumüberwachung

Antrag gem. § 3 Abs. 1 der GO der Stadt Tönisvorst

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Leuchtenberg,

bezugnehmend auf das bereits lange im politischen Raum befindliche Problemfeld der Verkehrsraumüberwachung beantragt die Fraktion UWT 2020, die Verwaltung durch den Rat der Stadt damit zu beauftragen

  1. die Einführung von zwei „Enforcement Trailern“ regelmäßig im Stadtgebiet durch Anmietungen umzusetzen und entsprechend einzusetzen,
  2. sowie durch geeignete Schulungsmaßnahmen das Personal vom KOD, diese zu befähigen eine fachmännische Bedienung sicherstellen zu können.

Zur Begründung:

Die Gewährung von Sicherheit, insbesondere im Straßenverkehr, ist nach herrschender Auffassung Kernaufgabe eines funktionierenden Rechtsstaates, zu dem er den Bürgern gegenüber verpflichtet ist.

Hierfür sehen wir es als essenziell an, die Menschen im Stadtgebiet vor den Auswirkungen von Raserei und Verkehrs-Rowdytum bestmöglich zu schützen. Wir gestatten uns hier den Hinweis auf die schrecklichen Verkehrsunfälle mit Todesfolge auf dem Gebiet der Stadt Tönisvorst in der jüngeren Vergangenheit. Des Weiteren ist es im Hinblick auf die Sicherheit unserer Kinder, sowie die zahlenmäßig immer älter werdende Bevölkerung, erforderlich, durch ein möglichst automatisiertes und flexibles System an den zahlreichen Risikoschwerpunkten der Stadt eine engmaschige Verkehrsraumüberwachung durchführen zu können.

Da es sich bei Tönisvorst um eine Pendlerstadt handelt, welche aufgrund ihrer ausgezeichneten Lage auch von ortsfremden Berufspendlern sowie dem Kraftverkehr aus Krefeld sowie Viersen kommend durchquert wird, sehen wir hier dringenden Handlungsbedarf.

Die Sicherheit unserer Bürger ist für uns nicht verhandelbar. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

für die Fraktion UWT 2020

Jörg Frick
Geschäftsführer

Download Antrag 19.02.2023 Verkehrsraumüberwachung