Zurück zu allen Anträgen

Windkraft

Antrag gem. § 3 Abs. 1 der GO der Stadt Tönisvorst

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Leuchtenberg,

wir beantragen, die oben genannten Beratungsgegenstände auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Energie und Landwirtschaft aufzunehmen.

Wir werden unter diesem Tagesordnungspunkt beantragen, nachfolgende Beschlüsse zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt, zu ermitteln, ob und in welchem Umfang die nachfolgenden Maßnahmen durch Fördergelder finanziell abgedeckt werden könnten:

  1. Ein Planungsbüro mit der Erarbeitung einer Flächenpotenzialanalyse Windkraft zu beauftragen.
  2. Ein Fachgutachten einzuholen zu der Frage, auf welche Art und Weise die Stadt die Gründung von BürgerInnen-Energiegenossenschaften initiieren kann und welche Gesellschaftsform dafür infrage käme (Verein, kommunale Gesellschaft, Genossenschaft u.a.)

Begründung:

Sowohl auf Bundes– als auch auf Länderebene werden zur Zeit, Gesetze und Maßnahmen sowie Fördergelder zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen initiiert. Damit soll der Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigt werden. Windenergieanlagen werden künftig Privilegiert zulässig sein.

Um die städtischen Ziele in Sachen Klimaschutz parallel hierzu voranzutreiben, stellen wir den oben genannten Antrag zur Ermittlung von entsprechenden Flächenpotenzialen.

Die derzeitigen Vorgaben der Bundesregierung (2 % der Landfläche für Wind Energie) erfordert zwingend eine Überprüfung von Potenzialflächen im Stadtgebiet.

Die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten von Städten bei der Energiewende sind vielfältig. Sie haben eine Schlüsselrolle beim Umstieg der Energieversorgung von konventionellen Energien, da sie über direkte Zugänge zu den Bürgerinnen und zu Gewerbe, Industrie und Handwerk verfügen. Nicht zuletzt sind sie auch Planungsträger, Eigentümer von Liegenschaften und damit in der Lage, die Energiewende zügig mit zu gestalten.

Unsere Vorstellung geht dahin, die Windkraftnutzung künftig für BürgerInnenenergiegenossenschaften zu öffnen. Wir möchten die regionale Wertschöpfung in Form von Steuergewinnen, Pacht einnahmen und Einkommen nutzen. Kommunen, die heute in Windkraft investieren, senken dauerhaft Energiekosten für die BürgerInnen und für öffentliche Einrichtungen und entlasten damit den kommunalen Haushalt und steigern ihre Attraktivität für Neubürger.

Um BürgerInnen am Unternehmenserfolg zu beteiligen, sollte geprüft werden, ob es möglich ist, den Betrieb von Windrädern in kommunaler Eigenregie unter Beteiligung der BürgerInnen im Rahmen von Energiegenossenschaften im weitesten Sinne durch die Stadt zu fördern.

Das weitergehende Ziel ist es, dass die Stadt die Gründung entsprechender, Initiativen initiiert, aktiv unterstützt und diesen auch kommunale Gebäude und Flächen für die Errichtung von Anlagen zur Gewinnung von Wind Energie anbietet.

Mit dem vorliegenden Antrag könnte auch eine Bewusstseinsbildung für die Dringlichkeit des Themenbereichs stattfinden.

Es existiert eine Studie des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW), nach der der Wertschöpfungseffekt einer 2MW Wind Energieanlage über den Zeitraum von 20 Jahren rund 2,8 Millionen € beträgt. Abgesehen von den Gewerbesteuereinnahmen fällt auch regionale Wertschöpfung dadurch an, dass lokale Unternehmen in den gesamten Prozess eingebunden sind, an.

Wir halten es für angebracht, zu prüfen, ob auch gemeindeübergreifend Flächen zur Erzeugung von Windenergie identifiziert und durch Vereinbarungen mit Nachbarkommunen genutzt werden könnten.

Mit freundlichen Grüßen

für die Fraktion UWT 2020
Jörg Frick
Geschäftsführer

Download Antrag 09.03.2023 Windkraft