Anfragen an den Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Verkehr gem. § 17 der Gemeindeordnung zur nächsten Sitzung
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Leuchtenberg,
sehr geehrter Herr Link,
die Fraktion UWT 2020 bittet die Verwaltung um Beantwortung der nachfolgenden Fragen in der nächsten Sitzung des o.g. Ausschusses:
- Wie sind im Krisen- und/oder Katastrophenfall die Zuständigkeiten in der Stadt geregelt? Gibt es eine vorgesehene Prozesssteuerung einer Katastrophenbewältigung?
- Wer ist Mitglied des Stabes für außergewöhnliche Ereignisse (SAE)? Wie gestaltet sich die Hierarchie des SAE? Wie ist gewährleistet, dass der SAE schnell einberufen werden und handeln kann?
- Gibt es regelmäßige Übungen zu größeren Einsatzlagen in der Stadt? Wenn ja, wer ist daran beteiligt?
- Gibt es Protokolle für Krisensituationen?
- Wie ist die öffentliche Kommunikation im Krisenfall über kommunale Kanäle sichergestellt? Wie werden Bürgerinnen und Bürger informiert? Gibt es, außer der Warnapp Nina, Pläne, wie
das erforderliche Verhalten von Bürgerinnen und Bürgern gesteuert werden kann? - Welche öffentlichen Räume der Stadt sind im Krisenfall für die Bürgerinnen und Bürger als Schutzräume vorgesehen?
- Wie ist die Überbrückung möglicher Stromausfälle in der öffentlichen Infrastruktur (z.B. bei der Feuerwehr) gewährleistet?
- Nach der zentralen Dienstvorschrift 100 des Landes zum Katastrophenfall ist auf S. 16 geregelt, dass die Verantwortung für einen Katastrophenfall der Bürgermeister trägt. Viele Bürgermeister andere Kommunen haben im Hinblick auf ihre gesetzliche Verantwortlichkeit Fortbildungen zum Thema Katastrophenschutz besucht. Hat der hiesige Bürgermeister an einer der artigen Fortbildung ebenfalls teilgenommen? Wenn ja, wann zuletzt?
Zur Begründung:
Bürgerinnen und Bürger erfahren aus den Medien tagtäglich, dass und in welchem Umfang sich in Kommunen unterschiedliche Größen Krisensituationen und Katastrophen ereignen.
Uns haben viele Bürgerinnen und Bürger gefragt, welche Maßnahmen in der Stadt zur Vorsorge getroffen wurden, aber auch was denn im Krisenfall geschehen wird und an wen man sich wenden kann bzw. wo man innerhalb der Stadt um Schutz nachsuchen kann.
Wir möchten die Unsicherheiten in der Bevölkerung beenden. Unsere Anfrage dient zunächst der Klärung und für den Fall, dass sich Mängel ergeben sollten, der Vorbereitung entsprechender Anträge.
Jede Kommune braucht einen Plan, was im Krisenfall zu tun und zu lassen ist. Dies gilt nicht nur für die Verwaltung und die Politik, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger müssen wissen, wie sie sich zu verhalten haben, welche technischen Mittel um Einsatz kommen können, wer zuständig ist und an welchen Orten sie Schutz erhalten.
Die beschwichtigenden und im Prinzip nichtssagenden Formulierungen auf der Homepage der Stadt zum Thema Bevölkerungsschutz sind den aktuellen Zeiten und Gegebenheiten nicht mehr angemessen und sind zu überarbeiten. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Bürgerinnen und Bürger, die verunsichert sind und Bedenken haben, dass die Stadtverwaltung die Organisation einer Katastrophenlage managen kann, klar und konkret informiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Frick
Geschäftsführer
Download Anfrage 14.08.2024 Zuständigkeiten im Katastrophenfall
